Energieberatung


Energieausweis

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss einen Energieausweis vorlegen.

Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können.

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen. Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet.

Der Energieausweis ist eine wichtige Erstinformation und ein effizientes Analyseinstrument. Auf Grundlage der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis kann eine weiter gehende ausführliche Energieberatung aufbauen oder Maßnahmen direkt anschließen. Wert der Immobilie bei Verkauf oder Vermietung.

Umsatteln auf erneuerbare Energien

Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) müssen zukünftige Hausbesitzer seit 2009 einen bestimmten Anteil ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien gewinnen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme.

Bestehende Gebäude - sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude - benötigen ein Vielfaches der Energie zur Wärmeversorgung wie Neubauten. Das bedeutet nicht nur einen unnötigen finanziellen Aufwand, sondern auch eine hohe Belastung der Umwelt und des Klimas. Die Bundesregierung verstärkt daher ihre Unterstützung für die energetisch hocheffiziente Sanierung des Gebäudebestands durch umfangreiche Förderprogramme der KfW.